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2015 – Was bringt das Jahr beim Sex

Die letzten Jahre waren recht turbulent. Die Politik kündigte immer wieder neue Gesetze im Bereich der Prostitution an. Vor allem getrieben durch die EU, die Deutschland bereits mehrfacht ermahnt hatte. Auch zahlreiche Feministinnen versuchten mit aller Gewalt, die Prostitution anzugreifen. Der Fkk-Saunaclub stand dabei immer wieder im Fokus der Gegner. Am Ende sprachen einige sogar von einem Prostitutionsverbot. Für das Jahr 2015 lässt sich nun aber sagen, dass die Prostitution weiterhin erlaubt sein wird. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es erneute Anläufe für ein Verbot in den kommenden Jahren geben könnte. Mit den nun neu beschlossenen Regelungen ist zum Beispiel die CDU nicht zufrieden. Auch bleibt fraglich, ob sich die EU damit einverstanden erklärt und nicht doch auf Nachbesserungen drängt. Dennoch wird es im Jahr 2015 einige Einschnitte geben. Die Damen in diesem Bereich, die auf dem Straßenstrich, in einem Fkk-Saunaclub oder sonst einer Form beim Paysex arbeiten, werden sich wohl künftig registrieren müssen und erhalten dafür als Nachweis einen speziellen Ausweis. Auch die zuletzt sehr umstrittenen Flatrate Angebote werden künftig untersagt. Solche Angebote haben dieses Jahr keine Chance mehr. Die Politik greift massiv in diesen Bereich ein.

Sex ohne Kondom –AO

Zuletzt zeichnete sich ein besonderer Trend immer mehr ab. Viele Kunden im Escort, auf dem Strich oder auch im Fkk-Saunaclub wollten nicht nur Sex. Sondern diesen auch noch ohne Kondom. Das war zunächst ein Tabu. Seitdem jedoch die Frauen größtenteils aus Rumänien kamen, wurde der Wunsch immer öfters erfüllt. Bislang gilt Österreich als das Traumland, wenn es um Paysex ohne Kondom (AO) geht. In Deutschland hingegen hat sich die Politik jedoch entschlossen, käuflichen Sex ohne Schutz künftig zu verbieten. Als Vorbild gilt hierbei Bayern, wo bereits seit Jahren dieses Verbot in der Hygieneordnung eingefasst wurde. Im Grunde spricht nichts dagegen. Kontrollieren kann es keiner. Die Nachfrage ist hoch und einige Frauen offerieren diesen Service weiterhin. Wer jedoch Spaß beim Sex hat, sollte grundsätzlich beim Escort oder zum Beispiel im Fkk-Saunaclub ein Kondom zur eigenen Sicherheit benutzen. Wir können das nur empfehlen.

Thema Zwangsprostitution

Auch die Zwangsprostitution war Kernthema bei den Änderungen für 2015. Wobei hierbei fraglich bleibt, warum die Politik den Fokus so derart auf dieses Thema lenkt. Immerhin gab es einen deutlichen Rückgang in Deutschland seit der Legalisierung. Das die Statistiken zu diesem Thema wieder höher ausfielen, liegt vor allem daran, dass einige Straftaten zusammengelegt wurden und somit das Thema verwässert wurde. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Zwangsprostitution künftig ein beliebtes Thema sein wird. Frauen, die damit auftrumpfen können, haben künftig ein Anrecht auf eine (Verlängerung der) Aufenthaltserlaubnis. Dadurch dürfte dieser Punkt besonders beliebt werden, bei Frauen, die ohne Genehmigung aus Drittstaaten bei uns einwandern und sich verkaufen.

Mindestalter bleibt schwammig

Weiterhin gibt es aber keine Neuregelung beim Mindestalter für Prostituierte. Seit Jahren gibt es hier Unsicherheiten. In der Regel kann jede Frau ab 18 Jahren (in der Schweiz ab 16 Jahren) der Tätigkeit nachgehen. Allerdings besteht vom 18. bis zum 21. Lebensjahr ein besonderer Schutz. Werden Frauen direkt in diesem Alter angeworben, kann das unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Hier wäre es sinnvoll gewesen, endlich eine klare Regelung einzufügen, um die Unsicherheiten zu bereinigen.

Genehmigungspflicht

Künftig müssen Bordelle und ähnliche Einrichtungen behördlich gemeldet werden. Diese Pflicht soll auch in den nächsten Jahren auf Internetseiten ausgeweitet werden. Neben der behördlichen Anmeldepflicht soll auch eine Erlaubnispflicht für die Eröffnung notwendig sein. Damit dürften die Inhaber der Bordelle quasi in einem festen Rhythmus wechseln. Vorstellbar wäre es, das, wie im Handwerk üblich, andere Personen vorgeschaltet werden.

Ansonsten gibt es jedoch nicht viel Neues im Bereich der Prostitution. Gespannt sind wir vor allem darauf, wie die EU auf die neuen Regelungen reagieren wird. Hier gilt keinesfalls als sicher, dass die neu beschlossenen Grundlagen als ausreichend gelten. In diesem Fall müsste die Bundesregierung erneut nachbessern.